Über uns


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Die Rechtsanwaltssozietät Löber & Sonneborn führt eine relativ junge, aber erfolgreiche Kanzlei mitten im Herzen Lüdenscheids.

Sie wurde im Jahre 2003 von den Rechtsanwälten Dirk Löber und Torsten Sonneborn gegründet, die zu diesem Zeitpunkt schon über umfangreiche Berufserfahrung verfügten und sich als Rechtsanwälte bereits überregional einen guten Namen gemacht hatten. Unsere Mandantschaft setzt sich zusammen aus Privatpersonen, Selbständigen sowie kleineren und mittelständischen Unternehmen, die wir auf den von uns angebotenen Tätigkeitsfeldern beraten und erfolgsorientiert vertreten. "Ihr Erfolg ist auch unser Erfolg!" Mit dieser Einstellung setzen wir uns dafür ein, Ihre rechtlichen Interessen umfassend wahrzunehmen und - falls nötig - auch nachhaltig zu erkämpfen. Davon profitieren letzten Endes auch wir selbst, denn nur zufriedene Mandanten sind bereit, unsere Kanzlei weiterzuempfehlen. 

Rechtsanwalt Dirk LöberAls Fachanwalt für Strafrecht bearbeitet Rechtsanwalt Löber in unserer Kanzlei in erster Linie solche Fälle aus dem Bereich des Pferderechts, die einen strafrechtlichen Bezug aufweisen oder in denen einem Reiter bzw. Pferdehalter die Begehung einer Ordnungswidrigkeit zum Vorwurf gemacht wird. Naturgemäß betrifft dies vor allem (Verkehrs-) Unfälle, in die ein Reiter oder Pferdegespann verwickelt wurde. Er vertritt aber auch Reitlehrer, die infolge einer angeblichen Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten strafrechtlich verfolgt werden, etwa wegen einer fahrlässigen Körperverletzung zum Nachteil eines beim Reitunterricht verletzten Reitschülers. Außerdem wird er für seine Mandanten in Bußgeldangelegenheiten tätig. Bußgelder drohen dem Pferdefreund aus den unterschiedlichsten Gründen. Anlass kann ein überladenener Pferdeanhänger sein, aber auch das Reiten auf einem Waldweg trotz bestehenden Reitverbots. In derartigen Fällen erarbeitet Rechtsanwalt Löber für seine Mandanten schnell und zuverlässig eine maßgeschneiderte Strategie, die je nach Sachlage von einer vernünftigen Verständigung mit den Ermittlungsbehörden bis hin zum harten Kampf unter Ausnutzung aller prozessualen Mittel reichen kann. Als leidenschaftlicher Verfechter der Unschuldsvermutung setzt er sich in jedem Stadium für die Durchführung eines fairen Verfahrens ein.

Rechtsanwalt Torsten SonnebornAls Freizeitreiter beschäftigt sich Rechtsanwalt Sonneborn schon seit dem Jahr 2003 intensiv mit dem Pferderecht. Auf diesem Rechtsgebiet befasst er sich vor allem mit dem Pferdekaufrecht, das im Zuge der Modernisierung des deutschen Schuldrechts grundlegende Änderungen erfahren hat. Häufig wird er schon vor dem Abschluss eines Pferdekaufvertrages als juristischer Berater hinzugezogen und erstellt regelmäßig für seine Mandanten professionell aufgesetzte Pferdekaufverträge, gegebenenfalls nebst Beschaffenheitsvereinbarung und Übergabeprotokoll. Kommt es nach Vertragserfüllung zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien, etwa im Zusammenhang mit inzwischen aufgetretenen Erkrankungen des Pferdes, hilft Rechtsanwalt Sonneborn sowohl der Käufer- als auch der Verkäuferseite bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von zivilrechtlichen Ansprüchen. Im wohlverstandenen Interesse seiner Mandanten sucht er dabei zuerst nach einvernehmlichen Lösungen und prozessvermeidenden Strategien. Gelegentlich lässt sich trotz dieser Bemühungen eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden. In diesen Fällen führt Rechtsanwalt Sonneborn die notwendigen Prozesse mit einem Höchstmaß an Einsatzbereitschaft, indem er mit viel Geschick und der nötigen Beharrlichkeit für Ihre Interessen kämpft. Dabei hat er sich schon erfolgreich gegen renomierte Rechtsanwaltskanzleien behauptet, die fast ausschließlich auf dem Gebiet des Pferderechts tätig sind. Auch außerhalb des Pferdekaufrechts vertritt Rechtsanwalt Sonneborn seine Mandanten außergerichtlich und in gerichtlichen Verfahren jeder Art, insbesondere bei haftungsrechtlichen Problemen (Reitunfälle, Haftung des Hufschmieds oder des Tierarztes) und bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit sog. Pferdepensionsverträgen. Gerne berät Sie Rechtsanwalt Sonneborn auch in Fragen der Gründung, Umwandlung und Auseinandersetzung von Gesellschaften (GbR, oHG, KG, GmbH, GmbH & Co. KG), deren Gesellschaftszweck der Betrieb einer Pferdezucht oder Pferdepension ist. 

Unser Vor-Ort-Service im Märkischen Kreis:

Um Ihnen eine dienstleistungsorientierte Rechtsberatung vor Ort zu ermöglichen – ohne weite Anfahrtwege und lästige Parkplatzsuche, dafür bequem bei Ihnen zu Hause oder auf dem Gelände einer hiesigen Reitanlage – bieten wir innerhalb des Märkischen Kreises unseren Vor-Ort-Service an. Als mandantenorientierte Rechtsanwälte kommen wir gerne zu Ihnen! Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick darüber, welche der beiden Rechtsanwälte in Ihrem Fall der richtige Ansprechpartner ist.

Anschließend können Sie diesen gerne anrufen oder nehmen Sie Kontakt per E-Mail mit uns auf.

Unser Vor-Ort-Service bezieht sich auf folgende Städte innerhalb des Märkischen Kreises:

Rechtsanwälte Löber & Sonneborn


Rathausplatz 1  •  58507 Lüdenscheid